Bewerbungen
Bewerbungen sind bis 30. April eines Jahres mit allen Unterlagen in digitaler Form per E-Mail an
vorstand@kunstverein-bellevue-saal.de
zu senden. Die Bewerbung gilt für das nächste Jahr. Bewerbungen über Social-Media-Plattformen werden nicht berücksichtigt. In Ausnahmefällen kann nach Absprache mit dem Vorstand
vorstand@kunstverein-bellevue-saal.de
eine Bewerbung auch per Post gesendet werden an:
Kunstverein Bellevue-Saal
Bewerbung
Wilhelmstraße 32, 65183 Wiesbaden
Eine Jury, die sich zusammensetzt aus den Mitgliedern des Vorstandes, entscheidet über die eingereichten Bewerbungen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wir bitten von Nachfragen zum Ergebnis des Auswahlverfahrens abzusehen.
Die Zusage oder Absage zu Ihrer Bewerbung erfolgt per E-Mail.
Im Fall einer postalischen Zusendung von Unterlagen erfolgt die Rücksendung von
Bewerbungsunterlagen NUR bei beigelegtem Umschlag und Rückporto.
Arbeitsstipendium
Aufgrund der noch andauernden Renovierung des Kunsthauses und dem damit verbundenen Wegfall von Wohnung und Atelier für Stipendiatinnen und Stipendiaten ist es dem Verein momentan nicht möglich, seine Stipendien weltweit auszuschreiben. Derzeit können sich leider nur Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in Hessen oder Rheinhessen wohnen und in ihrem eigenen Atelier arbeiten.
Die Stipendien werden für die Dauer von vier Monaten vergeben und sind mit monatlich 1.250 Euro dotiert. Am Ende des Stipendiums präsentieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre in dieser Zeit entstandenen Arbeiten in einer Einzelausstellung im Bellevue-Saal. Die Ausstellung wird in einem sechsseitigen Faltblattkatalog (DIN A4) dokumentiert, der vom Verein finanziert wird.
Die Ausschreibung richtet sich an Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossenem Studium im Bereich Bildende Kunst, deren Abschluss mindestens drei Jahre zurückliegt. Sie müssen zudem Ausstellungstätigkeit nachweisen können. Bewerben können sich aber auch Künstlerinnen und Künstler ohne Studienabschluss im Bereich Bildende Kunst, die ihre künstlerische Professionalität durch ihre Arbeiten, ihre Ausstellungstätigkeit und durch Referenzen nachweisen können. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.
Ausstellungen „1:1“ und SOLO
Unser Ausstellungskonzept „1:1“ sieht vor, dass jeweils eine Künstlerin oder ein Künstler aus der Region mit einer Künstlerin oder einem Künstler von außerhalb eine gemeinsame Ausstellung konzipiert.
Für eine SOLO-Ausstellung können sich Künstlerinnen und Künstler ohne Einschränkungen bewerben.